Sonnenhof | Aufnahme

Wie komme ich zu einem Heimplatz?

 

Die Anmeldung für einen Heimplatz  im Sonnenhof erfolgt mittels eines Objektivierungsverfahrens über die jeweiligen Sozialstationen der Stadt Linz. Eine Voraussetzung für einen Heimplatz ist die Zustimmung seitens des Magistrats der Stadt Linz.

Das Stadtgebiet ist in Sprengel unterteilt. Mit dem nachstehenden Link gelangen Sie über ein Straßenverzeichnis  - nach Eingabe des Straßennamens müssen Sie diesen anklicken -  zur Information der für Sie zuständigen Stelle: www.linz.at/services/sozialberatung

Sie finden hier alle Daten zur Terminvereinbarung um alle offenen Fragen zu klären und notwendige Informationen  zu erhalten.


Die Sozialberatungsstellen und Überleitungsabteilungen  in den Linzer Krankenhäusern sind ebenfalls behilflich bei der Anmeldung für einen Heimplatz.

Bei der sogenannten Objektivierung wird der erhobene Pflegebedarf der anzumeldenden Personen bewertet und Wunschheime können ausgewählt werden.

Aus der sich daraus ergebenden Reihungsliste nehmen die jeweiligen Heime, nach Maßgabe frei werdender Plätze und entsprechender Dringlichkeit, neue Bewohner auf.


 

Ansprechpersonen Sonnenhof

Sonnenhof Lenaupark: Im Sonnenhof Lenaupark ist die Pflegedienstleiterin, Frau Olga Kempf B.A., die Ansprechperson für Aufnahmen. Sie erreichen Sie unter folgenden Telefonnummer +43 732 69469 703 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für Fragen steht Ihnen gerne auch Frau Gabriele Wolfinger zur Verfügung. Tel.: +43 732 69469  701Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sonnenhof Freinberg: Im Sonnenhof Freinberg ist der Pflegedienstleiter, Herr Paul Oggolder, die Ansprechperson für Aufnahmen. Sie erreichen Ihn unter folgenden Telefonnummer Tel.: +43 732 77 13 41 506 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für Fragen steht Ihnen auch gerne Frau Gabriele Bauer zur Verfügung. Tel.: +43 732 77 13 41 551, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


 

Wie hoch sind die Kosten für einen Heimplatz und wer bezahlt diese?

 

  Hier finden Sie aktuelle Informtionen über Heimentgelt und Pflegezuschlag

 

Die Häuser verrechnen die Kosten für einen Heimplatz direkt mit dem zuständigen Sozialhilfeträger (außer bei Kurzzeitpflege) und dieser stellt für Vollzahler die Nettokosten bzw. in einzelnen Fällen auch bei Teilzahlern den Kostenersatz  in Rechnung. Bei Teilzahlern wird eine Pensionsteilung durch den zuständigen Sozialhilfeträger beantragt.


 

Die Übernahme der Heimkosten ist daher in jedem Fall beim zuständigen Sozialhilfeträger, für Linz ist das der Magistrat Linz, Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie, Abteilung Verrechnung Alten- und Pflegeheime, Neues Rathaus, 2. Stock, zu beantragen:

 

Ansprechpersonen sind:

Frau Essenhofer:  A bis G,  Zi. 2159, Tel.  7070/2899, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Frau Bintinger: H bis L, Zi. 2158, Tel. 7070/2771, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Frau Penkner: M-R, Zi.2160, Tel. 7070/2789, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Frau Pullmann: Qu bis Z, Zi. 2153, Tel. 7070/2739, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefonische Terminvereinbarung notwendig!

Wir bitten darum bei der Vorsprache einen gültigen Lichtbildausweis mitzuführen!

 

Für den/die Heimbewohner/in sind vorzulegen:

  • Nachweis eines Vertretungsverhältnisses (Gerichtsbeschluss über Sachwalterschaft, Bevollmächtigung, Bestätigung über das Vorliegen einer Vertretungsermächtigung) – wenn vorhanden
  • Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts bei nicht-österreichischen Staatsbürger/innen
  • Aktuelle Einkommensnachweise (Pensionsbescheide, Pachtverträge, etc.)
  • Bei einer deutschen oder anderen ausländischen Pension - Verständigung
  • Pflegegeldbescheid - wenn vorhanden
  • Lückenlose (Giro) Kontoumsatzliste der Bank mit allen Ein- und Ausgängen samt Buchungstext, über die letzten 12 Monate
  • Übergabeverträge

 

Vom Ehepartner, welcher zuhause verbleibt, sind vorzulegen:

  • Aktuelle Einkommensnachweise (Pensionsbescheide, Pachtverträge, etc.).
  • Bei einer deutschen oder anderen ausländischen Pension – Verständigung
  • Lückenlose (Giro)Kontoumsatzliste der Bank mit allen Ein- und Ausgängen samt Buchungstext, über die letzten 12 Monate